Krankenkassen gewähren bei sogenannten „krankheitswertigen“ Problemzuständen (Diagnose gemäß ICD-10) einen Zuschuss von zur Zeit € 50,- (SVB) / € 40,- (BVA) / € 28,- (VAEB) / € 21,80 (GKK und andere Kassen) pro Psychotherapie-Einzelsitzung. Bei Paartherapie zahlt die Krankenkasse in der Regel nichts. Eine Überweisung des Arztes zur Psychotherapeutin ist nicht erforderlich. Jedoch spätestens vor der 2. Psychotherapiestunde benötigen Sie dennoch eine Bestätigung Ihres praktischen ArztesDiese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht (mit-)bedingen. Für einen Kostenersatz bzw. -zuschuss zu den ersten 10 Psychotherapiestunden genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung die bezahlte Original Honorarnote ihrer Psychotherapeutin den Zahlungsvermerk (Kassabon) bei E-Banking einen Ausdruck der Zahlungsbestätigung, bei der für Sie zuständigen Krankenkasse einzureichen.
Die ersten 10. Psychotherapiestunden sind bewilligungsfrei.
Es macht Sinn, sich eine Kopie aller Unteralgen zu machen, denn die Originalbelege behält sich die jeweilige Krankenkasse. Krankenkassen zahlen in der Regel nämlich nur dann einen Zuschuss, wenn die Honorarnote bereits bezahlt wurde und der Zahlungsbeweis vorliegt.
Ein Kostenzuschuss ab der 11 Psychotherapiestunde muss beantragt werden: „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Behandlung-“
Bei diesem Antragsformular sind einige Fragen zu beantworten, die ich in Absprache mit Ihnen gerne ausfülle, damit Sie in den Genuss einer Zuschussleistung kommen können.
Die Krankenkasse prüft den Antrag und bewilligt dann Zuschussleistungen. Vorerst kann aber einen Kostenzuschuss für maximal 50 weitere Psychotherapiestunden bewilligt werden. Sind mehr Psychotherapiestunden notwendig, ist es empfehlenswert bereits vor Ablauf der bisher bewilligten Psychotherapiestunden einen neuen Antrag um weitere Zuschussleistungen zu stellen.
Von vielen privaten Krankenversicherungen werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung ebenfalls teilweise oder sogar komplett übernommen. Bitte klären Sie die Bedingungen hierfür idealerweise noch vor der 1. Sitzung.