Im Mittelpunkt der Elternberatung steht das Wohl des Kindes
Seit 1. Februar 2013 ist vor einer einvernehmlichen Scheidung für Eltern minderjähriger Kinder die Teilnahme an einer sogenannten Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG verpflichtend.
Es geht dabei nicht um die gescheiterte Paarbeziehung und um die damit verbundenen Probleme, sondern um die gemeinsame Elternschaft, die nach wie vor Eltern erfahren, wie es Kindern in dieser Situation geht und was sie von ihren Eltern brauchen.
Um die Trennung gut zu bewältigen, gibt es vor der einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung.
Wichtige Themenbereiche können sein:
- hauptsächlicher Aufenthalt der Kinder
- Obsorge
- Ausübung des Rechtes auf persönlichen Verkehr
- Kindesunterhalt…
Selbst wenn es zu einer einvernehmlichen Scheidung der Eltern kommt, bedeutet das für Kinder einen schmerzlichen Einschnitt in ihre Lebenssituation. Oft sind die Kinder mit ungewöhnlichen Gefühlen konfrontiert wie:
- Verlustängsten
- Gefühlen von Ohnmacht
- Hilflosigkeit, Wut und Scham
- Schuldgefühlen, dass vielleicht eigenes Fehlverhalten der mögliche Grund für die Scheidung gewesen sein könnte.
- Ängsten, den Elternteil, der weggeht oder nicht mehr so häufig da ist, zu verlieren
- Loyalitätskonflikten gegenüber den Eltern.
- Neuorientierung im Familienleben bei geänderten Lebensverhältnissen.
Bei einem einmaligen Termin (Einzel-, oder im Paargespräch) bekommen Sie Informationen über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen, und erfahren, wie Sie Ihre Kinder bestmöglich unterstützen.
Ziel der Beratung ist es, die Wünsche, Ängste, Bedürfnisse und Reaktionen der Kinder im Zusammenhang mit der einvernehmlichen Scheidung der Eltern zu verstehen und als Eltern zukünftige Wege und Lösungen aufzugreifen, um dem Kind eine Atmosphäre von Stabilität und Sicherheit zu schaffen.
Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen.