Setting: Einzel-, Paarsitzungen
Die erste Kontaktaufnahme…
Sie selbst können entscheiden, auf welchem Wege, per Mail oder telefonisch unter der
Handy-Nr: 0664 24 16 894, Sie den kostenlosen Erstkontakt mit mir aufnehmen möchten.
Das psychotherapeutische Erstgespräch…
Es dient zur Orientierung und gibt uns den Raum, einander kennen zu lernen.
Wichtig ist, dass es „passt“ und eine gemeinsame Arbeit vorstellbar ist. Gemeinsam klären wir ab, welches Setting für Sie in Frage kommt.
Das betrifft mögliche Dauer (Kurz oder. Langzeittherapie), Frequenz (ein- oder mehrmals pro Woche), Kosten, Zuschussleistungen, Teilrefundierungen, Sozaltarif usw.
Wir besprechen Ihre Wünsche, Ansprüche und Erwartungen.
Meine Arbeit mit Ihnen beginnt beim Erstgespräch, in meiner Praxis, daher ist es kostenpflichtig.
Sie haben folgende Wahlmöglichkeit: 25 Minuten à € 40,– oder 50 Minuten à € 80,-
Der psychotherapeutische/ beratende Prozess…
Einzelgespräche: 50 Minuten à € 85,–
Paargespräche: 90 Minuten à € 170,–
Elterngespräche: 100 Minuten à € 170,–
Sie wurden von einem finanziellen Einbruch überrascht…
Einzelgespräche: 50 Minuten à € 70,–
Elternberatung (nach § 95 Abs. 1a) vor einvernehmlicher Scheidung…
Können Sie als Paargespräch führen: € 35–/Person/ Einheit = Gesamtkosten € 70,– .
Es kann aber auch jeder Elternteil ein Einzelgespräch führen: 50 Minuten à € 85,–.
Supervision: 45 Minuten à € 85,–
Ab 1. Juli 2025 gilt folgendes…
Erstgespräch: 25 Minuten à € 40,– oder 50 Minuten à € 80,-
Einzelgespräche: 50 Minuten à € 90,–
Paargespräche: 90 Minuten à € 200,–
Elterngespräche: 100 Minuten à € 180,–
Sie wurden von einem finanziellen Einbruch überrascht…
Einzelgespräche: 50 Minuten à € 70,–
Elternberatung (nach § 95 Abs. 1a) vor einvernehmlicher Scheidung…
Können Sie als Paargespräch führen: € 40–/Person/ Einheit = Gesamtkosten € 80,– .
Es kann aber auch jeder Elternteil ein Einzelgespräch führen: 50 Minuten à € 90,–.
Supervision: 45 Minuten à € 90,–
Bei Krankenhausbesuchen und Heimbesuchen werden die Fahrtkosten (amtl. Km-Geld) und die tatsächliche Fahrzeit (wie Therapiezeit) verrechnet.
Kinder und Jugendliche…
Du darfst auch solange zu mir kommen, ohne dafür bezahlen zu müssen, bis Du es Deinen Eltern erzählen magst, dass Du gerne regelmäßig zu mir kommen möchtest.
Absageregelung
In Ihrem eigenen Sinne bitte ich Sie, die Absageregelung einzuhalten: Wenn Sie wissen, dass Sie nicht kommen können, teilen Sie es mir bis zwei Tage vor der vereinbarten Stunde mit. Dann kann ich nämlich noch einen Patienten in die entstandene Lücke hereinnehmen und muss Ihnen die Stunde nicht verrechnen. Es ist immer unangenehm, wenn jemand eine Stunde bezahlen muss, die er gar nicht konsumiert hat. Nicht abgesagte Stunden können mit der Krankenkasse nicht verrechnet werden, die Kosten müssen Sie selbst übernehmen.
Vorteile privat bezahlter Psychotherapie sind…
- Sie können Ihre Psychotherapeutin, Ihren Psychotherapeuten selbst wählen.
- Sie sind nicht auf einige wenige Krankenkassenplätze angewiesen.
- Sofern Sie für die Kosten der Psychotherapie selbst aufkommen, erfährt ihre Krankenkasse nicht, dass Sie in Psychotherapie sind und es scheint auch nirgendwo eine Diagnose auf.